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Meine Nachbarschaft: Griesheimer Stadtweg

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke

21.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Endlich eine Hundeauslauffläche in Griesheim einrichten

08.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 1027/6 Betreff: Endlich eine Hundeauslauffläche in Griesheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Hälfte der Flurstücke 109/1, 110/1 und 111/1 in der Lage "Krautgärten" zwischen Ruderclub und Bürgermeister-Schubert-Park im Stadtteil Griesheim eine öffentliche Hundeauslauffläche einrichten zu lassen. Diese soll - aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden - mit einem ausreichend hohen Zaun sowie einem Zugangstor versehen werden. Indem lediglich ein Teil des Areals in Anspruch genommen wird, bleibt der auf dem südlichen Grundstücksteil befindliche Bolzplatz ebenso erhalten wie der Zugang vom "Griesheimer Fußweg" zu Bolzplatz und Mainufer (siehe Planskizze). Begründung: Bereits seit vielen Jahren sehnen Hundehalter und deren vierbeinige Freunde im Stadtteil Griesheim ein als Hundewiese ausgewiesenes Areal herbei. In seiner Antwort auf die Frage Nr. F 2194 vom 02.05.2024 hat der Magistrat seine Bereitschaft bekundet, hierfür vom Ortsbeirat vorgeschlagene Flächen zu prüfen. Das vorbezeichnete Areal in der Lage "Krautgärten" erscheint dafür geeignet, da es nahe am Ortskern von Griesheim gelegen ist und der dort bereits befindliche Bolzplatz lediglich die südliche Grundstückshälfte beansprucht. Der nördliche Teil kann damit der Nutzung als Hundeauslauffläche zugeführt werden, womit den unterschiedlichen Interessen der Griesheimer hinsichtlich einer Nutzung dieses Areals Genüge getan wäre. Da der Bolzplatz zum Main hin bereits mit einem Zaun versehen ist und ebenso die Nachbargrundstücke eingezäunt sind, erscheint es in diesem Fall vertretbar, die Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit einem Zugangstor zu versehen, um die Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden gleichermaßen zu gewährleisten. Zudem kann dadurch der direkte und ungehinderte Zugang vom "Griesheimer Stadtweg" zu Bolzplatz und Mainufer erhalten werden. Quelle: GoogleMaps Planskizze: Hundeauslauffläche in der Lage "Krautgärten" im Stadtteil Griesheim Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1032/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5521 2024 1. Die Vorlage OF 1027/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Beleuchtung Fuß- und Radweg Griesheimer Stadtweg

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße

06.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

Behelfsbrücke Fußgängerunterführung Kosten

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 866/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Besserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: - Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderung stärker für die Umfahrung über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Nord und Osten zu werben. - Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße zu vereinbaren, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können - In möglich vielen Abschnitten der Autogenstraße das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Zeichen 315) zu erlauben. - Zu Beginn der Autogenstraße eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für LKW über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtung und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße aus Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von LKW über 7.5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der LKW Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4563 2023 Dem dritten Spiegelstrich wird zugestimmt Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrsführung Omegabrücke Maßnahmen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Haushalt 2023 Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße

21.03.2023 | Aktualisiert am: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 729/6 Betreff: Haushalt 2023 Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Vorgang: OA 304/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für die Zufußgehenden und Radfahrenden einen ungehinderten Übergang (Unterführung) von Griesheim-Süd nach Griesheim-Mitte gemäß OA 304/2023 planen zu können. Begründung: Dieser Übergang wird insbesondere von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sehr stark genutzt. Hier müssen nun endlich auch diejenigen gestärkt werden, die ihre Wege nicht mit dem Kfz zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt und nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus, Straßenbahn oder den Main erreichen will, muss - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund -, unendlich lang an geschlossenen Schranken warten oder einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dies ist insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder die mit Kindern unterwegs sind, nicht zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.01.2023, OA 304 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 41 2023 Die Vorlage OF 729/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen CDU, LINKE. und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße

17.01.2023 | Aktualisiert am: 10.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 304 entstanden aus Vorlage: OF 646/6 vom 27.12.2022 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Darin wurde u. a. als Mangel der Bahnübergang in der Elektronstraße gesehen. Da dieser nicht im Umbauprogramm Griesheim-Mitte enthalten ist, wurde auch nicht weiter auf eine Umgestaltung bzw. Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende eingegangen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektronstraße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung, die auch von Radfahrenden nutzbar ist, ermöglichen zu können; 2. endlich die geforderten Bänke nördlich und südlich der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von Kfz vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens Beck aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist aus Sicht des Ortsbeirates dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeiten von Bänken anzuberaumen; 3. parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird seitens des Magistrats vertröstet oder abgelehnt. Der Ortsbeirat will den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindert ständig die Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in den innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. An diesem Übergang, der ein insbesondere von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden viel genutzter Übergang ist, muss nun endlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, um diejenigen zu stärken, die ihre Wege nicht mit dem Kfz zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt, nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus, Straßenbahn oder den Main erreichen will, muss einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen, oder er muss in Kauf nehmen - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund -, unendlich lang an geschlossenen Schranken zu warten. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dabei sind Wartezeit von mehr als 20 Minuten und länger (auch 40 Minuten waren schon dabei) inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil Minimum 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in fünf bis zehn Minuten eigentlich am Ziel wäre. Deshalb ist es an der Zeit, endlich auch eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße zu finden. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Dabei müssen die beiden Konzepte, Verkehr und Rad, im Zusammenhang gesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2023, OF 729/6 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 41 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2891, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

31.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2022, OF 653/6 Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint. Begründung: Das im Bereich 5 m vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autos parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3360 2023 Die Vorlage OF 653/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße

27.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2022, OF 646/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Am 01. November 2022 wurde im Ortsbeirat das "Verkehrskonzept" für Griesheim Mitte vorgestellt. Darin wurde u.a. als Mangel der Bahnübergang in der Elektronstraße gesehen. Da dieser nicht in dem Umbauprogramm Griesheim-Mitte enthalten ist, wurde auch nicht weiter auf eine Umgestaltung bzw. Verbesserung der Situation für Zufußgehende und Radfahrende eingegangen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektron-straße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um hier eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung, die auch von Radfahrenden nutzbar ist, ermöglichen zu können. 2. endlich die geforderten Bänke unterhalb und oberhalb der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von KFZ vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens (Beck) aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist aus Sicht des Ortsbeirates dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeit von Bänken anzuberaumen. 3. parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird vertröstet oder abgelehnt. Wir wollen den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindern ständig diejenigen Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in der innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. An diesem Übergang, der ein insbesondere von Zufußgehenden und Radfahrenden viel genutzter Übergang ist, muss nun endlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, um diejenigen zu stärken, die ihre Wege nicht mit dem KfZ zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt, nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus oder Straßenbahn oder umgekehrt den Main erreichen will, muss einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen. Oder er muss in Kauf nehmen - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund - unendlich lange an geschlossenen Schranken zu warten. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dabei sind Wartezeit von mehr als 20 Minuten und länger (auch 40 Minuten waren schon dabei) inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil minimum 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in 5-10 Minuten eigentlich am Ziel wäre. Deshalb ist es an der Zeit endlich auch eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße zu finden. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Dabei müssen die beiden Konzepte Verkehr und Rad in Zusammenhang gesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.11.2022, OF 632/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 646/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 303 2023 Anregung OA 304 2023 1. Die Vorlage OF 632/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 645/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 645/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 646/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE. und fraktionslos Ziffer 2. und 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Initiative Ortsbeirat 6

Benennung Jakobsweg

28.06.2022 | Aktualisiert am: 06.07.2022

S A C H S T A N D : Initiative vom 28.06.2022, OI 7 entstanden aus Vorlage: OF 507/6 vom 31.05.2022 Betreff: Benennung Jakobsweg Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den unbenannten Weg am südlichen Mainufer, zwischen Europabrücke und Schwanheimer Brücke, in "Jakobsweg" zu benennen und in das öffentliche Straßenverzeichnis aufzunehmen. Am Ende der Frankfurter Etappe (Schwanheimer Mainufer in Höhe der Hänggasse) dieses bekannten Pilgerweges sollte ein Hinweis (Kilometerstein oder Stele) die Streckenentfernung bis Santiago de Compostela angeben, wie bereits in Miltenberg am Main zum gleichen Zweck geschehen. Die Pilgerstrecke Jakobsweg verläuft auf Frankfurter Gebiet von der Innenstadt entlang des südlichen Mainufers bis zur Schwanheimer Brücke, wie auch vom Bistum Limburg angepriesen. Eine offizielle und visuelle Kenntlichmachung des prominenten Pilgerweges würde seiner Bedeutung gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 06.07.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Benennung Jakobsweg

31.05.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2022, OF 507/6 Betreff: Benennung Jakobsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg am südlichen Mainufer, zwischen Europabrücke und Schwanheimer Brücke, als "Jakobsweg" zu benennen und in das öffentliche Straßenverzeichnis aufzunehmen. Am Ende der Frankfurter Etappe (Schwanheimer Mainufer in Höhe der Hänggasse) dieses bekannten Pilgerweges, sollte ein Hinweis (Kilometerstein oder Stele) die Streckenentfernung bis Santiago de Compostela angeben, wie bereits in Miltenberg am Main zum gleichen Zweck geschehen. Begründung: Die Pilgerstrecke "Jakobsweg" verläuft, auf Frankfurter Gebiet, von der Innenstadt entlang des südlichen Mainufers bis zur Schwanheimer Brücke, wie auch vom Bistum Limburg angepriesen. Eine offizielle und visuelle Kenntlichmachung des prominenten Pilgerwegs, würde seiner Bedeutung gerecht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 7 2022 Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 6

Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite

06.04.2022 | Aktualisiert am: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 430/6 Betreff: Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße zwischen Hausnummer 2 und 4 (westliche Straßenseite) zu prüfen und zu bewerten. Begründung: Der Abschnitt der Elektronstraße zwischen Alt-Griesheim und dem Main ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Am Ende, zum Main hin, nimmt die Breite der Straße etwas ab. An sich wäre das Parken schon unerlaubt, wenn die verbleibende Straßenbreite 3m unterschreitet. Dies ist oft schon der Fall, wenn die Fahrzeuge nicht nah genug an der Bordsteinkante stehen. Da der Gehweg sehr schmal ist, erscheint das Zulassen von teilweisem Parken auf dem Gehweg keine Lösung zu sein. Von daher wäre ein Parkverbot eine eindeutige Lösung. Da sich wegen Grundstückeinfahrten auf der westlichen Seite weniger Parkplätze befinden, wird diese Seite gewählt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1978 2022 Die Vorlage OF 430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

22.07.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 132/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke Vorgang: Schr. vom Amt 79 v. 12.04.10 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen schlagen wir vor: 2. Einführung eines Tempolimits von 80 km/h 3. Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative 4 . Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge Begründung: Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohner:innen, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrations- ,Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohner*innen bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010 (AZ 79.32 Mu) die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 / 80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material". Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohner:innen unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch von CDU und fraktionslos wird über die Vorlage OF 132/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 649 2021 Die Vorlage OF 132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und Modernisierung der Lärmschutzwände". Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung) Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 6

Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84

29.06.2021 | Aktualisiert am: 03.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße

29.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistratsvorlage M 84 vom 11.06.2021 wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben. Diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden. Daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

16.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Schatten für die Kinder auf dem Spielplatz am Mainufer

07.10.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1119/6 Betreff: Griesheim: Schatten für die Kinder auf dem Spielplatz am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den Spielplatz am Griesheimer Mainufer, Höhe Am Brennhaus, werden Bäume angepflanzt, die perspektivisch Schatten für einen Teil der Sandfläche bieten sollen. Um bereits jetzt für Schatten zu sorgen, werden Schirme oder alternativ ein Sonnensegel installiert. Für diese Maßnahmen stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget Mittel i.H.v. max. 12.000 Euro zur Verfügung. Begründung: Der o.g. Spielplatz verfügt über eine große Sandfläche, die über weite Teile des Tages keinen Schatten hat. Die vorwiegend jüngeren Kinder, die sich dort aufhalten, sollten hinreichend vor der Sonne geschützt werden. Der Antrag wurde inhaltlich mit der Kinderbeauftragten und dem zuständigen Amt abgestimmt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.08.2019, OF 1107/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2019 1. Die Vorlage OF 1107/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1119/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Schatten für die Kinder auf dem Spielplatz am Mainufer

21.08.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1107/6 Betreff: Griesheim: Schatten für die Kinder auf dem Spielplatz am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den Spielplatz am Griesheimer Mainufer, Höhe Am Brennhaus, werden Bäume angepflanzt, die perspektivisch Schatten für einen Teil der Sandfläche bieten sollen. Um bereits jetzt für Schatten zu sorgen, werden 2 Große Schirme oder alternativ ein Sonnensegel installiert. Für diese Maßnahmen stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget Mittel i.H.v. 12.000 Euro zur Verfügung. Begründung: Der o.g. Spielplatz verfügt über eine große Sandfläche. Die vorwiegend jüngeren Kinder, die sich dort aufhalten, sollten hinreichend vor der Sonne geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.10.2019, OF 1119/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2019 1. Die Vorlage OF 1107/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1119/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1020/6 Betreff: Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße Der Magistrat wird gebeten 1. sicherzustellen, dass die illegalen Nutzung der o.g. Bauten zu Wohnzwecken beendet wird und 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche planerischen Absichten er bezüglich des Gebietes verfolgt. Begründung: Die o.g. Gebäude werden seit einiger Zeit sporadisch bewohnt. Vor einigen Monaten wurde dies bereits von der Polizei festgestellt. Nach einem Brand im Winter ging man davon aus, dass die illegale Nutzung beendet sei. Nun berichten Anwohner, dass wieder Menschen morgens gemeinsam abgeholt, abends wieder gebracht werden und schnell in dem Gebiet verschwinden. Offenbar wurde die illegale Nutzung wieder aufgenommen. Diese unwürdigen, zudem nicht genehmigten Wohnverhältnisse müssen umgehend beendet werden. Es ist außerdem von Interesse, welche planerischen Absichten der Magistrat bzgl. des Geländes verfolgt. Viele der dortigen früheren Kleingärten liegen brach und es sind seitens der Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4795 2019 Die Vorlage OF 1020/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine Ziffer 3. mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "3. dem Ortsbeirat weiterhin mitzuteilen, welche Möglichkeiten er für die dort lebenden Menschen sieht." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

16.04.2019 | Aktualisiert am: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17

20.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 643/6 Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft auf folgende Fragen gebeten: 1. Welchen konkreten Anlass gab es für die Kündigung der Gärten im Jahr 2016? 2. Hat der Magistrat eigene Pläne mit diesem Grundstück? Falls ja - welche? 3. Gibt es andere Interessenten mit ggf. welchen Vorhaben für das Grundstück? Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurden die zwischen dem Wohnhaus Schöffenstraße 15-17 und der Autobahn A5 befindlichen Gärten vom Liegenschaftsamt gekündigt. Das Liegenschaftsamt handelte im Auftrag der Grundstücksverkehrsabteilung, die für die Vermarktung zuständig ist (Auskunft aus dem Jahr 2016). Nach der Räumung der Gärten setzte sich die Natur wieder auf dem Areal durch. Die Frage liegt nahe, ob noch konkrete Absichten mit dem Grundstück verfolgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 803 2018 Die Vorlage OF 643/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

31.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 452/6 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs "Entschilderung von Schwanheim" nun auch in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo 30 Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen. Die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße ist schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo 30 Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo 30 Zone aufgehoben, von Süden auf der Alten Falterstraße kommend gilt jedoch Tempo 30, und auch an der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden FußgängerInnen Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1 ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße an der Einmündung der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo 30 Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (Grüne) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Der Stadtteil Griesheim in seinem Bereich südlich der Bahnlinie bietet sich nun an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in Griesheim auf den Straßen Alte Falterstraße und Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und an fast jeder Seitenstraße ein neues T-30 Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2017, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2017 Auskunftsersuchen V 526 2017 1. Die Vorlage OF 452/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. die Worte "nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs `Entschilderung von Schwanheim ́ nun auch" ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

02.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 280/6 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße / Alt Griesheim zu prüfen und bei Bedarf in Hinblick auf mehr Sicherheit anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung ergibt an dieser Kreuzung eine abknickenden Vorfahrtsstraße, d.h. Fahrzeuge auf der Alt Griesheim, die links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben dennoch Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Alt Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange und es handelt sich um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrt nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Alt Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. Die Prüfung soll ergeben, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2017 Die Vorlage OF 280/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus

15.05.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2016, OF 38/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt? 2. Wie lange soll die Absperrung aufrecht erhalten werden? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann? 4. Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2016 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen

21.09.2015 | Aktualisiert am: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1481/6 Betreff: Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Ende des Griesheimer Stadtwegs an der Autobahnbrücke Wegweiser aufzustellen, die auf den Radweg über die Brücke in Richtung Goldstein, Schwanheim und Niederrad verweisen. Begründung: Ortsunkundige übersehen sehr leicht, dass man an dieser Stelle mit dem Fahrrad auf die Brücke fahren und die Stadtteile auf der gegenüberliegenden Mainseite sehr gut erreichen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4581 2015 Die Vorlage OF 1481/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6

Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim

10.03.2015 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim

16.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Anbetracht der Tatsache, dass jetzt durch Berichterstattung im Fernsehen und anschließende Meldungen in der lokalen Presse bekannt wurde, dass die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main und nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt für die Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim, Erzberger Straße / Schöffenstraße zuständig ist und aufgrund der Situation in und um dieser Wohnanlage weiterhin Handlungsbedarf besteht, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der ST 762 gegebenen Antworten auf die Fragen der OA 455 vom 21.01.2014 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und 2. mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter sind seit wann für diese Liegenschaft zuständig? b) wann wurden Überprüfungen insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.) vorgenommen? c) welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen? d) welche Stelle/welche Stellen sind zuständig bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet, z.B. auch bei Problemen mit Müll - bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe von Namen, Anschrift und Rufnummer)? e) wie überwacht die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze? Begründung: Die o.g. Arbeiterwohnanlage in Griesheim ist genehmigt für ca. 1220 Personen. Sie ist regelmäßig zu 50-60% belegt (so die ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Es finden häufige Wechsel der Bewohner statt. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Subvermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits z.B. in einem Gewerbegebiet liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich dies Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen der Vernachlässigung und der Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist, sowohl aus Gründen der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch aus Gründen, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechende angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier ihre Aufgaben erfüllen im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch der Nachbarn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 612 2015 Die Vorlage OF 1277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen

23.06.2014 | Aktualisiert am: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 1041/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten / Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2014 Die Vorlage OF 1041/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6

Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße

21.01.2014 | Aktualisiert am: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße

29.12.2013 | Aktualisiert am: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 898/6 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt und für wie viele Personen maximal ist eine Nutzungserlaubnis erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht über die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und Was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf ihrem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und Beobachtungen vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 455 2014 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

20.07.2012 | Aktualisiert am: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2012, OF 470/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie ex-pandierte direkt angrenzend mit großem Flächenbedarf sowie nördlich bis über die Bahn-gleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50iger Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Auto-bahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotz-dem hat sich der Einzelhandel, die kleinen Läden wie zuletzt der Metzger in der Jung-mannstraße, zurückgezogen. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastro-nomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn werden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzukommt, dass Unternehmen insolvent sind. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen. Weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne als auch die einmal beschlossene Gebietsein-teilung. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete, die durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt werden. 2. Die Untersuchung der Möglichkeiten, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen unterbinden. 4. Den Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und die Neufassungen im Entwurf öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwinden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedelt Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitplanken für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete in Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert und angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1393 2012 Die Vorlage OF 470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheimer Stadtweg

29.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2012, OF 374/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Griesheimer Stadtweg vor den Einmündungen der Zuwege zu den Häusern Nummern 48 und 50 Sperrflächen abzumarkieren, um zu verhindern, dass diese Einmündungen zugeparkt werden. Begründung: Die genannten Wege bilden nicht nur die Hauptverbindung zur gegenüber liegenden Straßenseite mit Zugang zum Mainufer und zur Bushaltestelle, sie bilden auch im Falle eines Notfalls den einzigen Zugang für die Rettungskräfte. Leider werden sie momentan aber oft so eng zugeparkt, dass kein Zugang mehr möglich ist. Manchmal kann man sich, statt den betonierten Fußweg zu benutzen, einen Weg über den Grünstreifen durch eine Lücke zwischen den parkenden Autos bahnen. Dies führt aber dazu, dass das Gras auf dem Grünstreifen praktisch kaputt getreten wurde. Bei Feuchtigkeit über blanke Erde zu gehen, bedeutet aber Rutschgefahr, wie gesagt eventuell auch für Rettungskräfte, und bringt für die Anwohner natürlich auch den ständigen Nachteil der Verschmutzung ihrer Schuhe mit sich. Und das nur, weil Autos genau vor der Mündung des ja für die FußgängerInnen extra gemachten Betonwegs stehen, statt einen Meter davor oder dahinter. Da es ausreichen würde, nur gerade die Breite des Weges, also etwa 2m an jedem der beiden Wege, zu sichern, ist kein nennenswerter Verlust von Parkplätzen zu befürchten. Es geht nur darum, die Ordnung des Parkens etwas den Bedürfnissen der FußgängerInnen anzupassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1193 2012 Die Vorlage OF 374/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten

05.03.2012 | Aktualisiert am: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 308/6 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen und es ist für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich und nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschoßwohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in schlechtem Zustand und es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 992 2012 Die Vorlage OF 308/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89

17.01.2012 | Aktualisiert am: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2012, OF 251/6 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu kaufen und so zu einem öffentlichen Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit 1.5 m zu erhöhen. Die bauliche Ausführung des Weges ( z.B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen ) soll so erfolgen, dass für auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u.ä. ein gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang aus dem Stadtteil Griesheim hin zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen Untere Rützelstraße und demjenigen entlang des Gelände des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e.V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hat die Stadt Frankfurt diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen wie nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten werden vermieden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände, auf dem sich der Weg befindet, kauft. Die bisher vorgesehene Breite von 1.5 m ist recht schmal, insbesondere weil sich auf einem größeren Abschnitt des Weges links und rechts Mauern befinden werden, so dass der Eindruck eines Kanals entsteht. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 783 2012 Die Vorlage OF 251/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6

Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das .Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft. (ehemals .Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften.)

23.06.2009 | Aktualisiert am: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2009, OA 924 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 04.06.2009 Betreff: Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (ehemals "Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften") Vorgang: OA 276/07 OBR 6; B 353/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" zum Januar 2010 aufzunehmen. Begründung: Das Gebiet "Am Schafberg" gehört zu den Gebieten in den westlichen Stadtteilen, die dringend einer Hilfestellung bedürfen, um die gesellschaftliche Balance wieder zu erlangen. Die Fallzahlen des Sozialrathauses Gallus belegen dies eindeutig. Bereits bei der Entscheidung, im Jahr 2006 in Griesheim-Nord ein solches Projekt einzurichten, stand das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd als Alternative zur Abstimmung. Die Stadt entschied sich letztlich für Griesheim-Nord. Die Förderung hat sich in Griesheim-Nord außerordentlich bewährt und ist ein gutes Beispiel, wie positive Kräfte in der Stadtteilgesellschaft zum Wohle aller aktiviert werden können. Eine solche Einrichtung wird von verschiedenen Institutionen im Stadtteil getragen. Der ehemalige Sozialdezernent Uwe Becker hatte sich im Rahmen einer Haushaltsdiskussion im Jahr 2006 für dieses Quartier ausgesprochen, wie auch der Ortsbeirat mit seiner Anregung vom 16.01.2007, OA 276. Der Magistrat hat am 01.06.2007 mit der Vorlage B 353 den Bedarf der Siedlung "Auf dem Schafberg" zwar anerkannt, jedoch wegen der begrenzten Mittel damals nicht berücksichtigt. Da das Programm Griesheim-Nord aller Voraussicht nach in diesem Jahr ausläuft, wäre es gut und sinnvoll, wenn nahtlos ein Folgeprogramm in dem großen Stadtteil Griesheim eingerichtet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 924 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 924 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6720, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 7438, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.01.2010 Aktenzeichen: 92 42

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6

Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel

06.05.2008 | Aktualisiert am: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4

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Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)

12.12.2023

Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Hundekot

04.04.2022

In Alt-Griesheim ist die Verschmutzung durch Hundekot enorm,gerade im Bereich Jungmannstr. Hartmannsweilerstr. und Alte Falterstr. Es wäre von Vorteil wenn mehr befüllt Hundekotbeutel-Spender in dem Bereich angebracht würden.

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Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)

09.12.2021

An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.

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